Dienstleistungen

Wir sind erfahrene und kompetente Ansprechpartner einer etablierten Treuhandgesellschaft für alle finanziellen Angelegenheiten… weiter

Kompetenzen

Sie stellen sich bestimmt oft die Frage, was tun mit der Finanzbuchhaltung? Viele Eigenversuche die Buchhaltung samt ihrer Belege und Unterlagen zu realisieren… weiter

Unsere Kunden

Für KMUs, Grosskonzerne, Einzelfirmen und Privatpersonen bieten wir umfassende Dienstleistungen an – abgestimmt auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse unserer Kunden… weiter

“Zusammenkommen ist ein Beginn, Zusammenbleiben ist ein Fortschritt, Zusammenarbeiten ist ein Erfolg” Henry Ford (1839-1947)

 

In allen finanziellen Angelegenheiten und individuellen Bedürfnisse unterstützt Sie unser motiviertes, erfahrenes und kompetentes Team

Raymond Portmann

Finanzbuchhaltung & Buchführung

Für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)

CPOffice Treuhand

Ihr kompetenter Ansprechpartner
für die Führung Ihrer Finanzbuchhaltung. Sie suchen einen professionellen Dienstleister für die komplette oder teilweise Übernahme Ihrer Finanzbuchhaltung oder Buchführung? Dann sind Sie hier richtig. Kümmern Sie sich um Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um Ihr Back Office.

Was ist Buchhaltung?

Die Buchhaltung dokumentiert und analysiert anfallende Geschäftsvorfälle in einer Firma die das Vermögen des Unternehmens betreffen.

Einnahmen und Umsatz
Materialaufwand
Personalaufwand
Sonstiger Betriebsaufwand
Abschreibungen
Betriebliche Nebenerfolge
Ausserordentlicher und betriebsfremder Erfolg, Steuern

Was ist Buchführung?

Die Buchführung ordnet alle Geschäftsvorgänge auf Basis von Belegen. Sie spiegelt in Zahlen den Status eines Unternehmens wieder und liefert wichtige Informationsquellen.

Wer ist Buchführungspflichtig?

Aktiengesellschaften und GmbH sind zu einer doppelten Buchführung verpflichtet (Art. 957 ff. OR) und stehen in der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung (Art. 963. Abs. 1 OR). Die Gesellschaft
ist im Handelsregister eingetragen.

Handelsregistereintrag für selbständig Erwerbende?

Kleinunternehmer, selbständig Erwerbende sind ab einem Umsatz von CHF 100‘000 verpflichtet sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Sie sind ab dieser Schwelle ebenfalls MWST Pflichtig. Zu einer doppelten Buchführung sind sie nicht verpflichtet, dennoch sollten sie Betriebseinnahmen und Ausgaben transparent auflisten. Die Daten der Belege sollten zumindest in einer übersichtlichen Excel-Liste nach Erlös- und Kostenarten sortiert werden. Einnahmen und Ausgaben werden in der Erfolgsrechnung zusammengestellt.

Wir empfehlen Kleinunternehmen ebenfalls einen ordnungsmässigen Abschluss erstellen zu lassen, da eine „Milchbüechlirechnung“ der Steuerbehörde und der MWST-Behörde oftmals nicht genügt.

Voraussetzung für eine Revision?

Überschreiten zwei der Grössenkriterien (Bilanzsumme 20 Mio / Umsatz 40 Mio / Vollzeitstellen 250) in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren muss zusätzlich zur Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang noch eine Geldflussrechnung, ein Lagebericht und ein erweiterter Anhang erstellt werden. Eine ordentliche Revision durch ein zugelassener Revisionsexperte ist Pflicht.